Militärisches Gleichgewicht, Entspannung, Abrüstung
In: Blickpunkt Weltpolitik
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World Affairs Online
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Einstellung zu den verfassungsrechtlich fixierten Grundrechten und
-pflichten.
Themen: Selbsteinschätzung der Kenntnisse über die Verfassung;
Gespräche über die Verfassung; Besitz eines Verfassungsexemplars und
Erscheinungsjahr; persönliche Wertschätzung der Verfassung;
Informationsquellen über Rechte; Bekanntheit der Grundrechte und
-pflichten der Bürger in den Verfassungen sozialistischer Staaten;
Existenz politischer, persönlicher, sozialökonomischer und kultureller
Grundrechte und -pflichten in der DDR; Bekanntheit und persönliche
Bedeutung der Rechte und Pflichten aus der Verfassung wie: Gewissens-
und Glaubensfreiheit, Ehrenpflicht zum Schutz des Friedens und des
sozialistischen Vaterlandes, Gleichberechtigung von Mann und Frau,
Pflicht der Schüler fleißig zu lernen, Recht auf Freizügigkeit, Recht
auf Teilnahme am kulturellen Leben, zehnjährige Oberschulpflicht, Recht
auf Arbeit, Berufspflicht, Recht der öffentlichen Meinungsäußerung,
Recht auf Wohnraum ab 1990, Recht der Schüler auf Mitwirkung bei der
Gestaltung des politischen und kulturellen Lebens in der Schule und im
Wohngebiet, Recht auf Mitwirkung; Repräsentanz der eigenen Interessen
in der Verfassung; Wunsch nach zusätzlichen verfassungsrechtlichen
Regeln; DDR-Grundrechte gleich Menschenrechte; persönliche
Informationsquelle zu den Grundrechten und Eignung dieser für die
Rechtsvermittlung: Eltern, Schule, Freunde, Bücher, Fernsehsendungen,
Rundfunksendungen, Zeitungen/Zeitschriften, Rechtsvorschriften, FDJ;
Präferenz für die Vermittlung von Grundrechten in der Klasse 7, 8, 9
oder 10; Vermittlung von Grundrechten in den Fächern Musik, Mathematik,
Chemie, Biologie, Geographie, Russisch, Staatsbürgerkunde, Literatur,
Geschichte bzw. Sport; Übung der Wahrnehmung der Grundrechte im
Unterricht sowie außerschulisch; schulzeitliche Bekanntschaft der
Verfassung der DDR von 1949, von 1968, von 1968 in Fassung von 1974,
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948, der
Internationalen Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte von 1966, der Konvention über politische und Bürgerrechte von
1966, der Deklaration über das Recht der Völker auf Frieden, der
Schlussakte der Helsinki-Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa von 1975, der Verfassung der UdSSR bzw. des Grundgesetzes der
BRD; Kenntnisse über die Grundrechte und -pflichten der BRD; Bewertung
des Klassencharakters der Grundrechte; Wahrnehmung eines Zusammenhangs
zwischen Gewährleistung der Grundrechte und den Macht- und
Eigentumsverhältnissen im Staat; Einheit der politischen, persönlichen,
sozialökonomischen und kulturellen Grundrechte und -pflichten;
Wahrnehmung eines Unterschieds zwischen staatsbürgerlichen Rechten und
Pflichten; Existenz von niederen und höheren Grundrechten; Wahrnehmung
eines Zusammenhangs zwischen Grundrechten und dem Charakter einer
Demokratie; Zuständiger für die Gewährleistung der Grundrechte und
-pflichten: Eltern, Staat, Parteien, Massenorganisationen, Kollektiv,
Justiz oder die eigene Person; sozialistischer Staat als Garant für die
Sicherung der Grundrechte und -pflichten; Funktion der Grundrechte und
-pflichten als Rechte und Pflichten des Bürgers gegen den Staat, zur
Mitgestaltung des Staates, in Abgrenzung zum Staat bzw. zur Sicherung
einer staatsfreien Sphäre; Einheit von Rechten und Pflichten;
Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Grundrechte in anderen
Rechtsvorschriften; Mitglied der FDJ; Kenntnis des Statuts der FDJ und
des Jugendgesetzes; persönliche Informationsquelle über das FDJ-Statut
und das Jugendgesetz: Lehrer, Freunde, Eltern, Selbststudium bzw.
FDJ-Veranstaltungen; einfordern eigener Rechte; Teilnahme an einer
Tagung der Volksvertretung; persönliche Bekanntschaft von Abgeordneten;
Ansprache eines Abgeordneten mit einem persönlichen Anliegen;
Bekanntheit der ständigen Kommissionen der Volksvertretungen; Kenntnis
des Bürgermeisters des eigenen Wohnorts; perzipierter Zusammenhang
zwischen der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und der Möglichkeit
der Nutzung der Grundrechte; Grundrechte als persönliche
Handlungsorientierung; Grundrechte und -pflichten als Errungenschaft
des Sozialismus; Interesse an demokratischer Betätigung; eigene
Meinungsführerschaft im Lernkollektiv, im Territorium, in einer
Interessengemeinschaft und in gesamtschulischen Belangen; Dauer des
Armeedienstes; Empfindung des Dienstes in der Nationalen Volksarmee als
ein Recht, eine Pflicht oder eine Ehrenpflicht; Stolz auf Grundrechte
und -pflichten; Vorbereitung der Schule auf das Leben bezüglich der
Grundrechte und -pflichten; Wertschätzung der Grundrechte und
-pflichten; Besprechen der Grundrechte und -pflichten im Unterricht;
weiterführendes Interesse an den Grundrechten und -pflichten, an der
Geschichte der Grundrechte, an den Möglichkeiten ihrer Wahrnehmung, an
der sozialistischen Grundrechtskonzeption, an der bürgerlichen
Grundrechtskonzeption, an den Grundrechten und -pflichten anderer
sozialistischer Staaten bzw. die Grundrechten und -pflichten
bürgerlicher Verfassungen; Selbsteinschätzung der eigenen
Rechtskenntnisse; Wunsch nach mehr Rechtskenntnissen; Geltendmachen
persönlicher Ansprüche durch das Gesetz; Nutzen der eigenen
Rechtskenntnisse bei der Durchsetzung; kämpferische Durchsetzung der
Forderung; Bewertung dieses Handelns im Nachhinein; Rezeption von
Rechtssendungen im Rundfunk, Rechtsberichten in der Zeitung bzw.
Rechtssendungen im Fernsehen; präferierte Medien in Rechtsfragen;
Nützlichkeit und Wunsch nach mehr Rechtspropaganda durch den Rundfunk,
Fernsehen bzw. Zeitungen; perzipierte Einschränkungen von Grundrechten
und -pflichten in der DDR und in der BRD; schulisch erworbene Kompetenz
zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens; Interesse an der
Mitwirkung an bedeutsamen Entscheidungen in der Schule, bei der FDJ,
den Eltern, bei Freunden und bei der GST; Beurteilung der
Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen an der Mitgestaltung des
gesellschaftlichen Lebens; Existenz gesetzlicher Grundlagen; Leben im
Frieden als Recht eines jeden Menschen; Gründe für gesetzeskonformes
Verhalten; Teilnahme an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung als
Beobachter, privat, als Unterrichtsveranstaltung bzw. als
FDJ-Veranstaltung; Teilnahmewunsch.
Demographie: Befragungsmonat; Geschlecht; Alter.
GESIS